Erwägungen

In rechtlicher Hinsicht enthält die Verfügung Entscheide und deren Gründe. Die Gründe sind in den Erwägungen enthalten und erwähnen die Rechtsgrundlagen, auf die sich die Entscheide stützen. 

Teile einer Erwägung über einen Entscheid auf WSH

  • Rechte und Pflichten

  • individuelle Auflagen 

  • Handlungsmöglichkeiten der Sozialhilfeorgane

  • Lebensformen, z.B. Einpersonenhaushalt, Familie, Wohn- und Lebensgemeinschaften

  • Leistungen und Bemessung

  • weitere Regelungen, die für alle eintreten können, z.B. Vorgehen bei Umzugsabsicht, jährliche Abgabe der Steuererklärung

  • weitere Regelungen, die im Einzelfall eintreten können, z.B. die Notwendigkeit der Anmeldung bei einer Sozialversicherung

  • Sozialhilfebudget und weitere Berechnungen, z.B. Haushaltsentschädigung, Konkubinatsbeitrag

Es gilt: Jeder Beschlusspunkt ist mit Hinweis auf die Rechtsgrundlagen in den Erwägungen erklärt. Ein Beschlusspunkt, zu dem sich keine Rechtsgrundlage finden lässt, ist auf seine Richtigkeit hin zu überprüfen.

Ergänzungen

Ergänzungen

In einer Verfügung über die wirtschaftliche Hilfe sind in den Erwägungen diejenigen Rechtsgrundlagen zu erwähnen, die für alle in gleicher Weise gelten, auch wenn sie im Einzelfall aktuell nicht zutreffen, aber während des Fallverlaufs eintreten können. So ist sie früh genug über die geltenden Ansätze der Wohnkosten am Wohnort und allgemeinen Regelungen bei einem Umzug informiert, auch wenn sie ihre Umzugsabsichten nicht meldet.

Beispielsweise können die Ansätze des Grundbedarfs für den Lebensunterhalt und der Wohnkosten für alle Haushaltsgrössen und -einheiten erwähnt werden für den Fall, dass eine unterstützte Person umzieht. Auch die Pflicht zur Arbeitssuche bei (Teil-)Arbeitsfähigkeit ist zu erwähnen, auch wenn die betroffene Person zum Zeitpunkt der Beschlussfassung nicht arbeitsfähig ist. Die Pflicht zur Arbeitssuche tritt ein, wenn sie ihre Arbeitsfähigkeit wiedererlangt, ohne dass darüber erneut entscheiden werden muss.