Sachverhalt
Inhaltliche ist die Darstellung des entscheidungsrelevanten Sachverhalts bedeutsam. Eine entscheidungsbefugte Behörde muss wissen, aufgrund welcher Ausgangslage eine Entscheidung zu treffen ist. Es sind daher diejenigen Informationen in einen Sachverhalt aufzunehmen, die zu einer Entscheidung führen respektive die eine Entscheidung nachvollziehbar erklären.
Für eine Verfügung auf Aufnahme oder Weiterführung einer wirtschaftlichen Hilfe sind diejenigen Inhalte relevant, die die Positionen eines Bedarfsbudgets erklären und Hinweise zu den Zielen und Massnahmen unterstützter Personen geben.
In den folgenden Beispielen sind diejenigen Teile des Sachverhalts aufgelistet, die oft vorkommen; vgl. Kapitel Bearbeitung einer Fallanamnese.
Teile eines Sachverhalts über einen Entscheid auf WSH
Zuständigkeit
Zeitpunkt der Anmeldung
Zeitpunkt der ersten Auszahlung
Vermögen und Einkommen
Grund der Aufnahme
auferlegte Pflichten
Erteilung rechtliches Gehör
Zahl der unterstützten Personen
Zahl der weiteren Personen, die im gleichen Haushalt leben
Wohn- und Lebensform
Familie
Helfernetz
Bildung und Arbeit
Krankenkasse
Gesundheit
Subsidiaritäten
Sicherung der Leistungen
vorhandene und noch fehlende Dokumente
Ziele und Massnahmen
Ergänzungen
Die Sachverhalte in einer Verfügung sind in den Gemeinden unterschiedlich umfassend ausgestaltet. Einige Soziale Dienste geben auch mündliche Informationen an die Sozialbehörde weiter. Es ist sicherzustellen, dass alle Punkte in einem Sachverhalt erwähnt sind, die zur Entscheidung führen. Denn nicht nur die Sozialbehörde, sondern auch die unterstützte Person muss unmissverständlich wissen, auf welche Grundlage sich ein Antrag stützt und von welchen Überlegungen sich ein Entscheidungsgremium leiten lässt. Fehlen wichtige Informationen, kann sich eine betroffene Person nicht oder nicht umfassend genug ihre Beschwerde gegen eine Entscheidung einbringen.