Unterschrift/-en und Verteiler
Die Unterschriftenregelung wird durch Gemeindeordnungen und Delegationsentscheide bestimmt. In der Regel wird eine Verfügung von zwei Personen in verschiedenen Funktionen unterschrieben, beispielsweise vom Präsidium des entscheidungsbefugten Organs und vom Aktuariat (= Sekretariat des entscheidungsbefugten Organs) oder von der Leitung eines Sozialen Dienstes und der fallführenden Person.
Im Verteiler sind diejenigen Personen und Stellen zu bezeichnen, die die Verfügung erhalten. Es sind dies die betroffene Person und weitere, die als Partei gelten; vgl. Kapitel Personalien und Adressaten.
Alle Parteien erhalten die Verfügung im Original. Eine Originalverfügung wird in einigen Sozialen Diensten in den Akten der Sozialen Dienste verwahrt.
Sind weitere Stellen von einer Verfügung betroffen und liegt das Einverständnis der Unterstützten Person vor, kann eine Verfügung in Kopie an Dritte weitergereicht werden, beispielsweise bei erteilter Kostengutsprache.