Unterschrift/-en und Verteiler
Die Unterschriftenregelung richtet sich nach Gemeindeordnungen und Delegationsentscheiden und Kompetenzordnungen.
In der Regel wird eine Verfügung von zwei Personen in unterschiedlichen Funktionen unterzeichnet, etwa vom Präsidium des zuständigen Organs und vom Aktuariat (Sekretariat des Organs) oder von der Leitung des Sozialdienstes und der fallführenden Person.
Im Verteiler sind alle Personen und Stellen aufzuführen, die die Entscheidung erhalten. Dazu gehören die betroffene Person sowie weitere Parteien; vgl. Kapitel Personalien und Adressaten.
Alle beschwerdeberechtigten Parteien erhalten die Verfügung im Original. In einigen Sozialdiensten wird ein Exemplar zusätzlich zu den Akten genommen.
Sind weitere Stellen betroffen und liegt das Einverständnis der unterstützten Person vor, kann die Verfügung in Kopie an Dritte weitergeleitet werden, beispielsweise bei erteilter Kostengutsprache.