Zweck

Eine Verfügung wird nach dem Zweck bezeichnet, für die sie zu erlassen ist. 

Beispiele von Bezeichnungen

  • Verfügung auf Ablehnung 

  • Verfügung auf Abweisung

  • Verfügung auf Einstellung

  • Verfügung auf Eintreten (= Aufnahme) 

  • Verfügung auf Nichteintreten

  • Verfügung auf Teileinstellung 

  • Verfügung einer Auflage 

  • Verfügung einer Leistungskürzung als Sanktion

  • Verfügung über Anordnungen, z.B. über die Veräusserung von Vermögenswerten oder die Beendigung einer selbständigen Erwerbstätigkeit

  • Verfügung von Einzelanträgen

Die Bezeichnungen werden in den Gemeinden unterschiedlich angewendet. Beispielsweise wird die Einstellung einer Sozialhilfeunterstützung als Einstellung, in anderen Gemeinden als Abschluss bezeichnet; vgl. Kapitel Arten und Beispiele von Verfügungen

Die Sozialbehörde regelt in ihrem Handbuch die Sprachregelung. Gelten übergeordnete Bezeichnungen, kann sie mit einem Handbucheintrag darauf hinweisen.