Zweck
Eine Verfügung wird nach dem Zweck bezeichnet, für die sie zu erlassen ist.
Beispiele von Bezeichnungen
Verfügung auf Ablehnung
Verfügung auf Abweisung
Verfügung auf Einstellung
Verfügung auf Eintreten (= Aufnahme)
Verfügung auf Nichteintreten
Verfügung auf Teileinstellung
Verfügung einer Auflage
Verfügung einer Leistungskürzung als Sanktion
Verfügung über Anordnungen, z.B. über die Veräusserung von Vermögenswerten oder die Beendigung einer selbständigen Erwerbstätigkeit
Verfügung von Einzelanträgen
Die Bezeichnungen werden in den Gemeinden unterschiedlich angewendet. Beispielsweise wird die Einstellung einer Sozialhilfeunterstützung als Einstellung, in anderen Gemeinden als Abschluss bezeichnet; vgl. Kapitel Arten und Beispiele von Verfügungen.
Die Sozialbehörde regelt in ihrem Handbuch die Sprachregelung. Gelten übergeordnete Bezeichnungen, kann sie mit einem Handbucheintrag darauf hinweisen.