Vorgehen bei Verdacht auf nichtdeklarierte Konten

Besteht ein Verdacht auf nicht deklarierte Konten, etwa aufgrund von Ungereimtheiten in den Aussagen der betroffenen Person oder bei Hinweisen auf Kontüberträge in einem vorgelegten Kontoauszug oder in der Steuererklärung angegebenen zusätzlichen Konten, ist die betroffene Person zur Stellungnahme aufzufordern. 

Werden nicht deklarierte Konten festgestellt, ist eine Nachfrist zur Einreichung der entsprechenden Unterlagen anzusetzen. Je nach Situation sind weitere Massnahmen einzuleiten.

Kann der Verdacht nach der Stellungnahme nicht ausgeräumt werden, können bei Banken und der Post entsprechende Abklärungen vorgenommen werden. Die unterstützte Person muss der Abklärung mit Vollmachtserteilung zustimmen; ohne Einverständnis ist die Bedürftigkeit allenfalls nicht weiter beurteilbar.

Die Vollmacht für Abklärungen bei PostFinance und Banken ist im Kapitel Vollmacht und Entbindung von der Schweigepflicht geregelt.