Vorgehen bei Verdacht auf nichtdeklarierte Konten
Besteht ein Verdacht auf nichtdeklarierte Konten, beispielsweise aufgrund von Ungereimtheiten in den Aussagen der betroffenen Person, nach Konsultation der Kontoauszüge oder aufgrund der in einer Steuererklärung angegebenen zusätzlichen Konten, ist die betroffene Person zur Stellungnahme aufzufordern; vgl. Kapitel Erteilung rechtliches Gehör.
Hat sie nicht deklarierte Konten, erhält sie eine Nachfrist zur Vorlage der Konten. Je nach Situation werden weitere Massnahmen eingeleitet.
Ist nach der Stellungnahme der Verdacht auf nichtdeklarierte Konten nicht ausgeräumt, können Banken und Post nach Konten angefragt werden. Unterstützte Personen müssen ihr Einverständnis für die Abklärung geben. Verweigern sie dies, ist die Bedürftigkeit nicht beurteilbar.
Die Vollmacht für die Abklärung für PostFinance und Banken ist in Kapitel Vollmacht und Entbindung von der Schweigepflicht abgelegt.