Berechnungen, Höhe des Betrags einer AHV-Rente

Die Höhe des Betrags einer AHV-Rente ist abhängig davon, wie lange eine Person Versicherungsbeiträge einbezahlt hat und wie hoch ihr durchschnittliches Einkommen war. 

Eine Vollrente erhält, wer ab 20 Jahren (= ab dem 21. Altersjahr) bis zum ordentlichen Rentenalter jedes Jahr die Beitragspflicht erfüllt hat. 

Anspruch auf AHV-Kinderrente besteht bis zur Volljährigkeit eines Kindes oder bis zum Abschluss einer Erstausbildung, längstens aber bis zum 25. Geburtstag. 

Die monatliche Rente wird nach einer Rentenskala berechnet, die jedes Jahr aktualisiert wird. 

Für die Vorausberechnung stellt die Informationsstelle AHV/IV ein Merkblatt, ein Anmeldeformular und eine Rentenschätzung (online) für die Rentenvorausberechnung zur Verfügung.