Bezugsberechtigte und Leistungen nach AHVG

Das Bundesgesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVG) regelt die Alters- und Hinterlassenenvorsorge. Dazu gehören die Altersversicherung (AHV), Invalidenversicherung (IV), und Erwerbsersatzordnung (EO = Erwerbsersatz für Dienstleistende und Entschädigung bei Mutterschaft). 

Ergänzt wird es mit der Verordnung über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVV).

Bezugsberechtigt sind Personen mit Leistungsanspruch gemäss AHVG.