Erziehungsgutschriften
Altersrentnerinnen und -rentner erhalten für jedes Jahr mit Kindern unter 16 Jahren Erziehungsgutschriften. Diese werden nicht ausbezahlt, sondern dem Einkommen angerechnet und erst bei der Rentenberechnung berücksichtigt.
Altersrentnerinnen und -rentner erhalten für jedes Jahr mit Kindern unter 16 Jahren Erziehungsgutschriften. Diese werden nicht ausbezahlt, sondern dem Einkommen angerechnet und erst bei der Rentenberechnung berücksichtigt.