Hilfsmittel der AHV

Anspruch auf Hilfsmittel haben Altersrentnerinnen und -rentner, die aufgrund einer Behinderung auf Hilfsmittel angewiesen sind. Die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) erbringt Beiträge für Hilfsmittel an die Spitex und andere Institutionen der Alterspflege, beispielsweise Pro Senectute, Schweizerisches Rotes Kreuz (SRK). Die Hilfsmittel können vergütet oder als Sachleistung abgegeben werden. 

Die Informationsstelle AHV und IV informiert mittels Merkblatt über die möglichen Leistungen und stellt ein spezielles Merkblatt für Hörgeräte zur Verfügung; vgl. Kapitel Hörgeräte. Die Anmeldung für Hilfsmittel kann mittels Formular vorgenommen werden.

Abgabe oder Kostenvergütung für beispielsweise

  • Perücken

  • orthopädische Mass- und Serienschuhe 

  • Sprechhilfegeräte nach Kehlkopfoperationen

  • Hörgeräte

  • Fernrohr-/Lupenbrillen

  • Rollstühle ohne Motor

  • Leistungen für die Alterspflege, z.B. Spitex, Pro Senectute, SRK