Hilfsmittel der AHV
Anspruch auf Hilfsmittel haben Altersrentnerinnen und -rentner, die aufgrund einer Behinderung auf Hilfsmittel angewiesen sind. Die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) erbringt Beiträge für Hilfsmittel an die Spitex und andere Institutionen der Alterspflege, beispielsweise Pro Senectute, Schweizerisches Rotes Kreuz (SRK). Die Hilfsmittel können vergütet oder als Sachleistung abgegeben werden.
Die Informationsstelle AHV und IV informiert mittels Merkblatt über die möglichen Leistungen und stellt ein spezielles Merkblatt für Hörgeräte zur Verfügung; vgl. Kapitel Hörgeräte. Die Anmeldung für Hilfsmittel kann mittels Formular vorgenommen werden.
Abgabe oder Kostenvergütung für beispielsweise
Perücken
orthopädische Mass- und Serienschuhe
Sprechhilfegeräte nach Kehlkopfoperationen
Hörgeräte
Fernrohr-/Lupenbrillen
Rollstühle ohne Motor
Leistungen für die Alterspflege, z.B. Spitex, Pro Senectute, SRK