Bezugsberechtigte und Leistungen nach AVIG

Das Arbeitslosenversicherungsgesetz (AVIG) regelt finanzielle Unterstützung bei Erwerbsausfall, beispielsweise durch Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit, schlechtes Wetter oder Konkurs des Arbeitgebers und umfasst die Finanzierung von Wiedereingliederungsmassnahmen.

Ergänzt wird es durch die Verordnung (AVIV).

Anspruch haben versicherte Personen, die ganz oder teilweise arbeitslos und vermittelbar sind.

Die Leistungen werden monatlich in Form von Taggelder ausbezahlt, zusätzlich besteht Anspruch auf arbeitsmarktliche Massnahmen.

Bezugsberechtigt, wenn:

  • ganz oder teilweise arbeitslos

  • in den letzten 2 Jahren mindestens 12 Monate angestellt gewesen

  • bereit und in der Lage, eine Arbeit anzunehmen

  • Hauptwohnsitz in der Schweiz

Von der Beitragszeit befreit, wenn:

  • während insgesamt 12 Monaten keiner Arbeit nachgegangen wurde und seit der obligatorischen Schule mindestens 10 Jahre Wohnsitz in der Schweiz besteht, oder

  • wegen Krankheit, Unfall oder Mutterschaft keiner Arbeit nachgegangen wurde, sofern während dieser Zeit Wohnsitz in der Schweiz bestand, oder
  • Aufenthalt in Haft, in einer Arbeitserziehungsanstalt oder in einer ähnlichen schweizerischen Einrichtung