Massnahmen bei Aussteuerung

Personen ohne Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung können unter bestimmten Voraussetzungen dennoch Integrationsmassnahmen oder weitere Unterstützung erhalten. Diese Angebote sind ab Artikel 59d AVIG geregelt.

möglichen Massnahmen 

und Personengruppen

Nicht alle Personengruppen in der Schweiz erhalten alle Angebote. Für manche wird mindestens der Aufenthalt B vorausgesetzt. 

Ob Massnahmen angebracht oder möglich sind, klärt in der Regel das Regionale Arbeitsvermittlungszentrum RAV. Versicherte Personen können aber jederzeit selbst einen Antrag stellen.