Massnahmen bei Aussteuerung
Personen ohne Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung können unter bestimmten Voraussetzungen dennoch Integrationsmassnahmen oder weitere Unterstützung erhalten. Diese Angebote sind ab Artikel 59d AVIG geregelt.
möglichen Massnahmen
Bewerbungskurs
und Personengruppen
Personen bis 50 Jahren
Personen ab 50 Jahren
Personen ab 60 Jahren, vgl. Kapitel ÜL Überbrückungsleistungen
Nicht alle Personengruppen in der Schweiz erhalten alle Angebote. Für manche wird mindestens der Aufenthalt B vorausgesetzt.
Ob Massnahmen angebracht oder möglich sind, klärt in der Regel das Regionale Arbeitsvermittlungszentrum RAV. Versicherte Personen können aber jederzeit selbst einen Antrag stellen.