BUE Betreuungsentschädigung

Eltern, die ihre Erwerbstätigkeit wegen der Betreuung eines schwer kranken oder verunfallten minderjährigen Kindes unterbrechen oder reduzieren müssen, haben Anspruch auf Betreuungsentschädigung in Form von Betreuungsurlaub bzw. Erwerbsersatz.

Für Personen aus EU-/EFTA-Staaten gelten besondere Bestimmungen. 

Die Informationsstelle AHV/IV stellt dazu ein Merkblatt und ein Formular für die Anmeldung zur Verfügung.

Anspruchsberechtigt, wenn

  • ein Kind in seinem körperlichen oder psychischen Zustand beeinträchtigt ist,

  • Verlauf und Ausgang der Beeinträchtigung nicht vorhersehbar sind,

  • ein Elternteil die Betreuung übernimmt und dadurch die Erwerbstätigkeit unterbrechen muss.