Bezugsberechtigte und Leistungen nach BVG
Das Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) definiert unter anderem, welche Arbeitnehmenden in einer Vorsorgeeinrichtung versichert sein müssen und welche Leistungen die Vorsorgeeinrichtung mindestens erbringen muss.
Das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) erläutert die berufliche Vorsorge in einer Information.
Der Umgang mit Freizügigkeitsguthaben in der Sozialhilfe wird von der SKOS in zwei Praxishilfen beschrieben.