Die Selbstvorsorge

Vermögen der 2. Säule und der Säule 3a werden in der Regel zusammen mit einem AHV-Vorbezug oder mit einer ganzen IV-Rente herausgelöst. Es sind dies sogenannte gebundene Vorsorgen.

Personen, die sich über den obligatorischen Schutz hinaus versichern wollen, können dies mit einer freien Selbstvorsorge der Säule 3b regeln. 

Im Gegensatz zur Säule 3a ist die Säule 3b nicht an die Pensionierung gebunden. Für eine Auszahlung gelten daher andere Bedingungen. 

Im Sozialhilfebezug ist wichtig, von den betroffenen Personen die Versicherungsunterlagen zu verlangen und zu prüfen, ob es sich um eine gebundene oder freie Selbstvorsorge handelt. 

Selbstvorsorge der 3.Säule

  • Säule 3a = gebundene Selbstvorsorge

  • Säule 3b = freie Selbstvorsorge