Bezugsberechtigte und Leistungen nach ELG

Das Bundesgesetz über die Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenrente (ELG) regelt die Ergänzungsleistungen zur Deckung des Existenzbedarfs und die Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten. 

Bezugsberechtigt sind Personen, die mit AHV oder IV ihren Existenzbedarf nicht decken können. Mit EL soll der Fehlbetrag zwischen dem tatsächlichen Einkommen und einer bestimmten Einkommensgrenze, dem sogenannten Existenzbedarf, ausgeglichen werden.