Gebührenbefreiung Serafe

Bezügerinnen und Bezüger von Ergänzungsleistungen (EL) können sich von der Gebührenpflicht von Radio und TV befreien lassen.

Der Antrag auf Gebührenbefreiung kann bereits vor dem Vorliegen der EL-Verfügung via Webseite gestellt werden oder mit der Post an:

SERAFE AG

Schweizerische Erhebungsstelle

für Radio- und Fernsehabgabe

Postfach

8010 Zürich

Dem Antrag ist die EL-Verfügung beizulegen. 

Für Sozialhilfebeziehende ohne EL ist keine Gebührenbefreiung möglich, weil die Kosten im Grundbedarf (GBL) berücksichtigt sind. Die SKOS informiert zu den Radio- und Fernsehabgaben in einer Praxishilfe.