EO Erwerbsersatzordnung
Die Erwerbsersatzordnung (EO) wurde zunächst für dienstleistende Personen geschaffen, die in der schweizerischen Armee, im Zivildienst oder im Zivilschutz tätig sind. In mehreren Schritten wurde der Leistungsumfang erweitert. Die EO regelt auch die Adoptionszulage und Betreuungsentschädigung, seit dem Jahr 2005 deckt sie auch den Lohnausfall bei Mutterschaft und seit 2021 bei Vaterschaft ab.
Das Bundesamt für Sozialversicherungen BSV erklärt die EO in einer Übersicht und informiert über die einzelnen Entschädigungen der EO, ebenso die Informationsstelle AHV/IV. Die Informationsstelle stellt zudem verschiedene Dokumente bereit, beispielsweise das Merkblatt über Erwerbsausfallentschädigung und ein Online-Rechner. Ab dem Jahr 2026 soll die EO-Anmeldung digitalisiert werden, wie die Informationsstelle AHV/IV bereits berichtet. Aktuell stehen für die Anmeldung das Gesuch um Drittauszahlung von Leistungen der AHV/IV/EO/EL/FZ/ÜL, das Ergänzungsblatt 1 und 2 zur Verfügung sowie die Anmeldung zum Bezug einer Zulage für Betreuungskosten.
Die SKOS nimmt in einer Praxishilfe Bezug auf Militärdienstleistende und erklärt, ob sie sich an Haushaltskosten beteiligen müssen.