Genugtuung

Eine Genugtuung ist ein finanzieller Ausgleich für erlittene Gesundheitsschäden.

Anspruch haben Betroffene sowie deren Angehörige, etwa bei tödlicher Körperverletzung eines Familienmitglieds. Massgeblich ist das anwendbare Recht.

Die Höhe richtet sich nach dem Ausmass der Schädigung, dem physischen und psychischen Leiden sowie den Auswirkungen auf die Lebensqualität. Die Genugtuung ist in verschiedenen Rehtsgrundlagen erwähnt.

Im Sozialhilfebezug werden Freibeträge gewährt.

URLs

URLs

ATSG (Art. 74 Abs. 2 lit. e)

OR (Art. 47)

MVG (Art. 59 Abs. 1)

OHG (ab Art. 22; vgl. Kapitel OH und OHG Opferhilfe)

SKOS-Praxisbeispiel

Wie sind Integritätsentschädigungen zu berücksichtigen?

SKOS-RL, Kapitel D.3.1 Abs. 5

Grundsätze und Freibeträge