Assistenzbeitrag
Anspruchsberechtigt sind Bezügerinnen und Bezüger einer Hilflosenentschädigung (HILO), die auf regelmässige Hilfe angewiesen sind, aber weiter zu Hause leben wollen. Ihnen kann ein Assistenzbeitrag für ein selbstbestimmtes und eigenverantwortliches Leben zu Hause gewährt werden.
Ein Assistenzbeitrag wird, analog der HILO, als Einnahme angerechnet, soweit er nicht für die Pflege und Betreuung benötigt wird. Der pflegenden Person kann für die Verrichtung der Hilfe eine angemessene Integrationszulage (IZU) gewährt werden.
Wenn trotz Pflege und Betreuung von der pflegenden Person weitere Leistungen von Dritten notwendig sind, die nicht durch die Mittel der Hilflosenentschädigung oder Intensivzuschlag abgedeckt sind, kann das zuständige Sozialhilfeorgan eine Kostenübernahme im Rahmen der situationsbedingten Leistungen (SIL) prüfen.
Bezugsberechtigt sind
volljährige Versicherte, die eine HILO beziehen und zu Hause leben und
Minderjährige, die
regelmässig eine obligatorische Schule oder eine Berufsbildung besuchen,
eine andere Ausbildung auf Sekundarstufe II durchlaufen,
während mindestens 10 Stunden pro Woche einer Erwerbstätigkeit nachgehen,
einen Intensivzuschlag für einen Pflege- oder Überwachungsbedarf von mindestens 6 Stunden pro Tag beziehen.
Versicherte, die in einem Heim wohnen, jedoch beabsichtigen, aus dem Heim auszutreten, können ebenfalls einen Antrag stellen.
Die Informationsstelle AHV/IV stellt u.a. eine Information zum Thema Assistenzbeitrag, ein Merkblatt sowie Anmeldeformulare für Minderjährige, Erwachsene und für die Selbstdeklaration zur Verfügung.