Berechnungen, Höhe des Betrags einer IV-Rente

Die Höhe des Betrags einer IV-Rente ist abhängig davon, wie hoch der IV-Grad einer Person ist, wie lange sie Versicherungsbeiträge einbezahlt hat und wie hoch ihr durchschnittliches Einkommen war. 

  • Bei einem Invaliditätsgrad von unter 40 Prozent besteht kein Anspruch auf eine IV-Rente. 

  • Bei einem Invaliditätsgrad ab 70 Prozent besteht ein Anspruch auf eine ganze Rente.

Für die Vorausberechnung stellt die Informationsstelle AHV/IV ein Merkblatt und ein Anmeldeformular für die Rentenvorausberechnung zur Verfügung.