Gesuch um Drittauszahlung von IV
Unterstützte Personen, die sich für Leistungen der IV anmelden, erhalten die Sozialhilfeleistungen vorschussweise ausbezahlt; vgl. Kapitel Art. 22 ATSG Sicherung der Leistung.
Die Rückerstattung der später eintreffenden IV-Leistungen sind vom zuständigen Sozialhilfeorgan sicherzustellen; vgl. Kapitel Gesuch um Nachzahlung der IV.
Die Informationsstelle AHV/IV stellt ein Gesuch um Drittauszahlung von Leistungen der AHV/IV/EO/EL/FZ/ÜL zur Verfügung und informiert in einem Merkblatt.