Hilfsmittel der IV
Versicherte der IV können Hilfsmittel beantragen, die sie für ihre Erwerbstätigkeit oder für die Bestreitung ihres bisherigen Aufgabenbereichs benötigen, aber auch Hilfsmittel u.a. für Schulung und Ausbildung.
Die Hilfsmittel können vergütet oder als Sachleistung abgegeben werden.
Werden die Kosten nicht oder nur teilweise vergütet, kann eine Kostenübernahme im Bereich der situationsbedingten Leistungen (SIL) geprüft werden; vgl. Kapitel Hilfsmittel.
Hilfsmittel der IV
orthopädische Schuheinlagen
Brillen und Kontaktlinsen
Hörgeräte
Zahnprothesen
Motorfahrzeuge und Invalidenfahrzeuge
Abspielgeräte für Tonträger
invaliditätsbedingte Arbeits- und Haushaltsgeräte sowie der Behinderung angepasste Sitz-, Liege- und Stehvorrichtungen und Arbeitsflächen
bauliche Änderungen am Arbeitsplatz und zur Ermöglichung der selbständigen Haushaltsführung