Hilfsmittel der IV
Versicherte der IV können Hilfsmittel beantragen, die sie für ihre Erwerbstätigkeit oder für die Bestreitung ihres bisherigen Aufgabenbereichs benötigen, aber auch Hilfsmittel u.a. für Schulung und Ausbildung.
Über die Hilfsmittel hat der Bundesrat die Verordnung des EDI über die Abgabe von Hilfsmitteln durch die Invalidenversicherung (HVI) erlassen. Die Hilfsmittel können vergütet oder als Sachleistung abgegeben werden.
Abgabe oder Kostenvergütung für beispielsweise
orthopädische Schuheinlagen
Brillen und Kontaktlinsen
Hörgeräte
Zahnprothesen
Motorfahrzeuge und Invalidenfahrzeuge
Abspielgeräte für Tonträger
invaliditätsbedingte Arbeits- und Haushaltsgeräte sowie der Behinderung angepasste Sitz-, Liege- und Stehvorrichtungen und Arbeitsflächen
bauliche Änderungen am Arbeitsplatz und zur Ermöglichung der selbständigen Haushaltsführung
Die Informationsstelle AHV und IV informiert mittels Merkblatt über die möglichen Leistungen und stellt ein spezielles Merkblatt für Hörgeräte zur Verfügung; vgl. Kapitel Hörgeräte. Die Anmeldung für Hilfsmittel kann mittels Formular für Minderjährige und Erwachsene vorgenommen werden. Personen mit Anspruch auf IV-Leistungen können auch ein IV-Fahrzeug beantragen.
Unter bestimmen Umständen haben behinderte Personen, die bei der IV versichert sind, Anrecht auf Beiträge an den Unterhalt oder die invaliditätsbedingte Abänderung eines Motorfahrzeugs; vgl. Kapitel Motorfahrzeuge der IV.