Hilfsmittel der IV

Versicherte der IV können Hilfsmittel beantragen, die sie für ihre Erwerbstätigkeit oder für die Bestreitung ihres bisherigen Aufgabenbereichs benötigen, aber auch Hilfsmittel u.a. für Schulung und Ausbildung. 

Die Hilfsmittel können vergütet oder als Sachleistung abgegeben werden. 

Werden die Kosten nicht oder nur teilweise vergütet, kann eine Kostenübernahme im Bereich der situationsbedingten Leistungen (SIL) geprüft werden; vgl. Kapitel Hilfsmittel.

Hilfsmittel der IV

  • orthopädische Schuheinlagen

  • Brillen und Kontaktlinsen

  • Hörgeräte

  • Zahnprothesen

  • Motorfahrzeuge und Invalidenfahrzeuge

  • Abspielgeräte für Tonträger

  • invaliditätsbedingte Arbeits- und Haushaltsgeräte sowie der Behinderung angepasste Sitz-, Liege- und Stehvorrichtungen und Arbeitsflächen

  • bauliche Änderungen am Arbeitsplatz und zur Ermöglichung der selbständigen Haushaltsführung