Intensivzuschlag
Anspruch auf einen Intensivzuschlag haben Minderjährige, die während mindestens vier Stunden pro Tag Pflege benötigen. Die Leistung wird zusätzlich zu einer Hilflosenentschädigung der IV (IV-HILO) mit dem Formular für die HILO beantragt. Bei der Bemessung wird, analog der IV-HILO zwischen leichten, mittleren oder schweren Graden unterschieden.
Die Pro Informis erklärt den Intensivzuschlag ausführlich.
Der Intensivzuschlag wird, analog der IV-HILO, als Einnahme angerechnet, soweit er nicht für die Pflege und Betreuung benötigt wird. Der pflegenden Person kann für die Verrichtung der Hilfe eine angemessene Integrationszulage (IZU) gewährt werden.
Wenn trotz Pflege und Betreuung von der pflegenden Person weitere Leistungen bei Dritten eingekauft werden müssen, die nicht mit Hilflosenentschädigung oder Assiszentbeitrag finanziert werden, kann das zuständige Sozialhilfeorgan eine Kostenübernahme der situationsbedingten Leistungen (SIL) prüfen.