Motorfahrzeuge der IV
Unter bestimmen Umständen haben behinderte Personen, die bei der IV versichert sind, Anrecht auf Beiträge an den Unterhalt oder die invaliditätsbedingte Abänderung eines Motorfahrzeugs.
Die Informationsstelle AHV/IV informiert in einem Merkblatt über Beiträge, Unterhalt und Abänderungen an Motorfahrzeugen.
In Einzelfällen ist auch möglich, ein Behindertenfahrzeug über die Hilfsmittel der IV zu beantragen.