Taggelder und Beitragszeiten

Anspruch auf IV-Taggelder und Mehrkosten haben Personen während einer Massnahme für die Abklärung und Eingliederung der Invalidenversicherung. 

IV-Taggelder bestehen aus einer Grundentschädigung und einem allfälligen Kindergeld. Die Höhe des Taggeldes ist abhängig von den einbezahlten Beiträgen.

Die Taggelder decken den Erwerbsausfall ab, der durch die Massnahme entsteht. Nebst einem Taggeld können Reisekosten, Verpflegung und Rechnungen für Unterkunft übernommen werden. Kommt die Invalidenversicherung während der Eingliederungsmassnahme vollständig für Verpflegung und Unterkunft auf, so erfolgt ein Abzug vom Taggeld. 

Für Nichterwerbstätige werden anstelle eines Taggeldes die Mehrkosten für die Betreuung der Kinder und Familienangehörigen entschädigt.

Bei Anspruch auf Taggeld besteht noch kein Anspruch auf eine IV-Rente. 

Taggelder werden in der Regel auf Ende eines Monats ausbezahlt, weil zunächst geprüft wird, ob die betroffene Person den Einsatz tatsächlich leistet. Daher handelt es sich beim IV-Taggeld um rückwirkend eingehende Leistungen, die mit Gesuch um Nachzahlung der IV zu sichern sind.

Die Teilnahme an einer IV-Massnahme für die Abklärung und Eingliederung berechtigt zum Bezug einer Integrationszulage (IZU).

Bezugsberechtigung für die

  • obligatorische Schule

  • berufliche Erstausbildung

  • Eingliederung und Wiedereingliederung ins Erwerbsleben

  • Umschulung

Für die Ermittlung der Höhe eines IV-Taggelds stellt das Bundesamt für Sozialversicherungen BSV eine Tabelle zur Verfügung. Die Informationsstelle AHV/IV stellt ein Merkblatt zur Verfügung.