Wartezeit(geld)
Personen, die mindestens 50 Prozent arbeitsunfähig sind und bei denen die IV-Stelle feststellt, dass eine Umschulung angezeigt ist, haben Sie Anspruch auf ein Wartezeittaggeld.
Wartezeitgeld ist auch nach einer erstmaligen beruflichen Ausbildung oder eines Arbeitsversuches möglich, wenn die Versicherten auf Stellensuche sind und sofern kein Anspruch auf ein Taggeld der Arbeitslosenversicherung (ALV) besteht. Taggelder werden längstens 60 Tage weitergewährt.