MV und MVG Militärversicherung

Das Bundesgesetz über die Militärversicherung (MVG) regelt u.a. die Haftung für gesundheitliche Schäden während der Dienstzeit und die wirtschaftlichen Folgen, die daraus entstehen. Ergänzt wird es mit der Verordnung über die Militärversicherung (MVV).

Das Bundesamt für Sozialversicherungen BSV informiert in einer Übersicht über die Militärversicherung.

Die SKOS nimmt in einer Praxishilfe Bezug auf Militärdienstleistende und erklärt, ob sie sich an den Haushaltskosten beteiligen müssen.