MV und MVG Militärversicherung
Das Bundesgesetz über die Militärversicherung (MVG) regelt die Haftung für gesundheitliche Schäden während der Dienstzeit sowie die daraus entstehenden wirtschaftlichen Folgen. Ergänzend gilt die Verordnung über die Militärversicherung (MVV).
Siehe auch Kapitel EO Erwerbsersatzordnung.
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