MV und MVG Militärversicherung

Das Bundesgesetz über die Militärversicherung (MVG) regelt die Haftung für gesundheitliche Schäden während der Dienstzeit sowie die daraus entstehenden wirtschaftlichen Folgen. Ergänzend gilt die Verordnung über die Militärversicherung (MVV).

Siehe auch Kapitel EO Erwerbsersatzordnung.

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MVG (Gesetz) 

MVV (Verordnung)

Information Militärversicherung

SKOS-Praxisbeispiel

Muss sich ein Rekrut an den Haushaltskosten beteiligen