Bezugsberechtigte und Leistungen nach MVG

Bezugsberechtigt sind Personen, die für den Bund Sicherheits- und Friedensdienste leisten, also für Militär-, Zivil-, Zivilschutzdienst, Einsätze des Schweizerischen Korps für humanitäre Hilfe, friedenserhaltende Aktionen und weitere Dienste. 

Die Militärversicherung (MV) übernimmt die Kosten für Heilbehandlungen bei Krankheit und Unfall sowie Eingliederungsmassnahmen (auch Umschulung), entrichtet Taggelder und Renten bei Arbeits- und Erwerbsausfall und deckt die Risiken von Invalidität und Tod. Sie kann auch Kosten für eine Umschulung übernehmen und Hilflosenentschädigung (HILO) ausrichten.

Anspruch auf Betreuungskosten besteht, wenn die dienstleistende Person mit eigenen Kindern unter 16 Jahren im gleichen Haushalt lebt und die Dienstleistung mindestens zwei zusammenhängende Tage umfasst.