Bezugsberechtigte und Leistungen nach UVG

Das Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG) regelt die Versicherung von Arbeitnehmenden in der Schweiz, Personen mit Anspruch auf Leistungen der Arbeitslosenversicherung und Personen, die in einer Massnahme der Invalidenversicherung beschäftigt sind, sofern sie in einem arbeitsvertragsähnlichen Verhältnis stehen. Ergänzt wird es mit der Verordnung über die Unfallversicherung (UVV).

Die Unfallversicherung (UV) deckt Schäden, die wegen Unfällen und Berufskrankheiten entstehen. Die Leistungen beinhalten medizinische Behandlung und finanzielle Unterstützung. Sie kann auch Hilflosenentschädigung (HILO) ausrichten.

Versichert sind Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die in der Schweiz angestellt sind. 

Die Prämien für Berufsunfälle und -krankheiten werden von den Arbeitgebern bezahlt. Die Prämien für die Versicherung der Nichtberufsunfälle werden von den Arbeitnehmenden bezahlt.