Selbständige Erwerbstätigkeit, Einstellung (= Abschluss)

Ist von vornherein oder wird im Verlauf einer Abklärung klar, dass eine selbständigerwerbende Person mit ihrer Tätigkeit keine wirtschaftliche Verselbständigung erreicht, wird verlangt, dass sie ihre Tätigkeit aufgibt und im regulären Arbeitsmarkt eine Arbeit sucht. Ihr wird eine angemessene Frist für die Auflösung ihres Unternehmens gewährt und die Auflage für die Arbeitssuche erteilt.

In der Zeit einer angesetzten Betriebsauflösung ist die unterstützte Person in der Regel nicht zu einer Zulage berechtigt, auch wenn sie Gewinne erzielt. 

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BGE 115 V 170 f. E. 9a

Bundesgerichtsentscheid 

SKOS-Merkblatt

Unterstützung für Selbständigerwerbende

SKOS-Praxisbeispiel 

Haben selbständig Erwerbstätige Anrecht auf Sozialhilfe? 

SKOS-RL, Kapitel C.2 Erläuterungen h 

Selbständigerwerbende