Informationspflicht, Briefe für KL im Verfahren
Sozialhilfeorgane haben antragstellende und unterstützte Personen über die wesentlichen Verfahrensschritte und über ihre Rechte und Pflichten schriftlich zu informieren und sie zur Mitwirkung aufzufordern; vgl. Kapitel A.4.2 Abs. 6 Skos (Schutz der Rechte im Verfahren). Auf Folgen bei Pflichtverletzung müssen sie hinweisen.
In einem Verfahren ergeben sich verschiedene Informationen über Verfahrensschritte, die für antragstellende und unterstützte Personen wichtig sind. Sie sind schriftlich mit nachverfolgbarer Post (A-Post Plus oder Einschreiben) an die Betroffenen zu richten, damit bei Beanstandungen bewiesen werden kann, dass die Verfahrensrechte eingehalten worden sind.
In diesem Kapitel sind einige Briefe hinterlegt, die in der Sozialhilfepraxis oft zur Anwendung kommen. Alle Briefe für KL sind in der Rubrik Vorlagen A-Z abgelegt.