Informationspflicht, Briefe für KL im Verfahren

Sozialhilfeorgane haben antragstellende und unterstützte Personen schriftlich über die wesentlichen Verfahrensschritte sowie ihre Rechte und Pflichten zu informieren und sie zur Mitwirkung aufzufordern. Auf die Folgen von Pflichtverletzungen ist hinzuweisen.

Im Verfahren fallen verschiedene für die Betroffenen relevante Informationen an. Diese sind schriftlich und mit nachverfolgbarer Zustellung zu übermitteln, damit im Beanstandungsfall nachgewiesen werden kann, dass die Verfahrensrechte eingehalten wurden.

In diesem Kapitel sind Briefe enthalten, die häufig in Verfahren verwendet werden. Alle gesammelten Dokumente sind in der Rubrik Vorlagen A–Z abgelegt.

URL

URL

SKOS-RL, Kapitel A.4.2 Abs. 6

Schutz der Rechte im Verfahren