Erstellung Handbücher und Richtlinien
Die Gemeinde regelt, was nicht bereits durch Bund und Kantone vorgegeben ist. Dafür erstellt sie ein Handbuch mit Richtlinien und Kompetenzordnung.
Ein Handbuch ist ein umfassendes Nachschlagewerk oder eine Anleitung. Es erklärt, wie etwas funktioniert oder durchgeführt wird. Der Schwerpunkt liegt auf Verfahren und Abläufen.
Inhalte: Prozesse, Arbeitsanweisungen, Zuständigkeiten, Hintergrundinformationen und Schritt-für-Schritt-Erklärungen
Ziel: Wissen vermitteln und praktische Orientierung bieten.
Richtlinien legen fest, was erlaubt, erwünscht oder vorgeschrieben ist. Sie geben einen verbindlichen Rahmen vor.
Inhalte: Vorgaben, Regeln, Standards, Verbote und Verhaltensanforderungen
Ziel: Einheitliches und regelkonformes Verhalten sicherstellen
Handbuch und Richtlinien ergänzen sich oft. Deshalb ist es üblich, Richtlinien und Kompetenzen direkt bei den jeweiligen Themen im Handbuch aufzuführen. So bleibt alles in einem Dokument gebündelt und es braucht keine separaten Unterlagen. Vgl. die Handbucheinträge in den entsprechenden Kapiteln sowie die Rubrik Vorlagen A–Z.
Handbücher erklären das «Wie»,
Richtlinien definieren das «Was (darf/soll)».
Handbücher erklären die praktische Umsetzung,
Richtlinien geben die Regeln vor.
Die Erstellung und Aktualisierung von kommunalen Handbüchern und Richtlinien können bei der Firma Sozialhilfeunterstützung RINKE GmbH in Auftrag gegeben werden; vgl. Rubrik Erstellung, Überarbeitung von Vorlagen und Handbüchern.