Arbeitssuchbemühungen und Überprüfung

Bei der Erteilung einer Auflage für die Arbeitssuche werden Art, Form und Fristen für die Arbeitssuche festgelegt. Alle Kriterien sind zu erfüllen. Es ist daher zu empfehlen, auf dem Formular für den Nachweis der Arbeitssuchbemühungen die Kriterien zu erwähnen, sodass sie für Arbeitssuchenden stets verfügbar sind. 

Unterstützte Personen, die zusammen mit dem Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum RAV, im Rahmen einer Integrationsmassnahme oder via anderen Beratungen und Angeboten, die Arbeitssuche regeln, gelten die Regelungen der RAV resp. diejenigen gemäss Vereinbarung zwischen dem zuständigen Sozialhilfeorgan und der beauftragten Fachstelle. 

Der Nachweis für die Arbeitssuchbemühungen ergeht mit Kopie des ausgefüllten RAV-Formulars oder mit gemeindeeigenem Formular, die Überprüfung der erreichten Ziele mittels Fachaustausch zwischen der zuständigen Fachperson der Sozialhilfe und der beauftragten Stelle für die Arbeitssuche.