Sozialpädagogische Familienbegleitung
Die sozialpädagogische Familienbegleitung ist eine ambulante, aufsuchende Form der Erziehungshilfe, die Familien in herausfordernden Lebenssituationen direkt zu Hause unterstützt. Ihr Hauptziel ist es, das Wohl des Kindes zu fördern, Krisen zu bewältigen, den Familienalltag zu strukturieren und Eltern zu stärken, sodass sie Probleme selbstständig lösen können (= Prinzip der Hilfe zur Selbsthilfe).
Kosten für die sozialpädagogische Familienbegleitung gehören zu den situationsbedingten Leistungen (SIL). Bei der Kostenprüfung ist analog Kapitel Begleitetes Besuchsrecht vorzugehen.
Leben die Eltern getrennt, ist abzuklären, ob im Rahmen der Trennungsvereinbarung eine Kostenbeteiligung für die Auslagen des Kindes geregelt wurde. Manchmal ist der nicht unterstützte Elternteil zur Leistung eines Beitrags verpflichtet. Auch ohne Vereinbarung ist ein möglicher Elternbeitrag abzuklären.
Wurde die ergänzende Kinderbetreuung bereits vor der Aufnahme in die Sozialhilfe organisiert, ist zu prüfen, ob die Voraussetzungen für eine Finanzierung im beantragten Umfang erfüllt sind. Liegen keine Gründe für eine Kostenübernahme vor, ist zu prüfen, ob sie bis zum nächstmöglichen Kündigungstermin vergütet werden.