Formmangel
Eine Entscheidung (Verfügung/Beschluss) muss bestimmte formelle Anforderungen erfüllen, um rechtsgültig zu sein. Fehlen einzelne Bestandteile, liegt ein Formmangel vor.
Zur Form gehören insbesondere die Einhaltung des Verfahrens, insbesondere die Wahrung der Verfahrensgarantien und -grundsätze sowie die für den Entscheid erforderliche Begründung und Beweislage.
Ist eine Verfügung formell fehlerhaft, ist sie, abhängig von der Schwere des Mangels, zurückzunehmen, zu widerrufen oder wiederzuerwägen. Geringfügige Mängel können geheilt werden.
Die Entscheidung ist fehlerhaft, weil
sie nicht alle notwendigen Bestandteile enthält,
die Beweise nicht oder nur ungenügend vorliegen,
Verfahrensrechte und -grundsätze verletzt sind, etwa weil das rechtliche Gehör nicht oder nicht ausreichend gewährt wurde.