BUE Betreuungsentschädigung

Eltern, die ihre Erwerbstätigkeit wegen der Betreuung eines schwer erkrankten oder verunfallten minderjährigen Kindes unterbrechen oder reduzieren müssen, haben Anspruch auf eine Betreuungsentschädigung in Form von Betreuungsurlaub bzw. Erwerbsersatz.

Für Personen aus EU-/EFTA-Staaten gelten besondere Bestimmungen.

Der Antrag ist bei der zuständigen Ausgleichskasse einzureichen.

Anspruchsberechtigt, wenn

  • ein Kind körperlich oder psychisch beeinträchtigt ist,

  • Verlauf und Ausgang der Beeinträchtigung ungewiss sind und

  • ein Elternteil die Betreuung übernimmt und deshalb seine Erwerbstätigkeit unterbrechen muss.

URL

Kantonale Ausgleichskassen 

Information

Merkblatt

Antragsformular

Antragsformular (Betreuungskosten)

Ergänzungsblätter 1 und 2