Bezugsberechtigte, Leistungen (UVG)
Das Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG) regelt die Versicherung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Schweiz sowie von Personen mit Anspruch auf Leistungen der Arbeitslosenversicherung und von Personen, die im Rahmen einer Invalidenversicherungsmassnahme in einem arbeitsvertragsähnlichen Verhältnis tätig sind. Ergänzt wird es durch die Verordnung über die Unfallversicherung (UVV).
Die Unfallversicherung (UV) deckt Schäden infolge von Unfällen und Berufskrankheiten. Die Leistungen umfassen medizinische Behandlung sowie finanzielle Entschädigungen und können auch eine Hilflosenentschädigung (HILO) beinhalten.
Die Prämien für Berufsunfälle und Berufskrankheiten trägt der Arbeitgeber, während die Prämien für Nichtberufsunfälle von den Arbeitnehmenden bezahlt werden.