Berechnung Wohnkosten nach Wohn- und Lebensform

Der durchschnittliche Mietzins variiert von Kanton zu Kanton und von Gemeinde zu Gemeinde. Daher sind in den SKOS-RL keine Beträge für Mietzinsgrenzwerte festgelegt. 

Stattdessen ist empfohlen, für Privatwohnungen eine nach Haushaltsgrösse abgestufte Obergrenze für Wohnkosten festzulegen und sie periodisch zu überprüfen.

Die einzelnen Berechnungen sind in den folgenden Kapiteln näher erklärt und sind hier zusammengefasst:

Unterstützten Personen kann das Merkblatt «Wohnen und Sozialhilfebezug» abgegeben werden.

Wohnungssuchende erhalten das Formular für den Nachweis der Wohnungssuchbemühungen. 

Für den Bereich Wohnen und Wohnungssuche sind Textbausteine in einem separaten Kapitel abgelegt.

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SKOS-Praxisbeispiel

Wie wird die Sozialhilfe für eine Bauernfamilie berechnet?

SKOS-RL, Kapitel C.4.1 

Wohn- und Nebenkosten im Allgemeinen

SKOS-RL, Kapitel C.4.1 Erläuterungen a 

Mietzinsrichtlinien

SKOS-RL, Kapitel C.4.1 Erläuterungen d 

Wohnungsgrösse

SKOS-RL, Kapitel C.4.2 

Besondere Wohnkosten