Erziehungsgutschriften
Altersrentnerinnen und -rentner mit Kindern unter 16 Jahren erhalten für jedes Jahr Erziehungsgutschriften.
Diese werden nicht ausbezahlt, sondern dem Einkommen angerechnet und erst bei der Rentenberechnung berücksichtigt.
Altersrentnerinnen und -rentner mit Kindern unter 16 Jahren erhalten für jedes Jahr Erziehungsgutschriften.
Diese werden nicht ausbezahlt, sondern dem Einkommen angerechnet und erst bei der Rentenberechnung berücksichtigt.