Rückerstattung durch Alleinerziehende

In den SKOS-RL wird empfohlen, Alleinerziehende von der Rückerstattungspflicht für Sozialhilfeleistungen auszunehmen, die für im selben Haushalt lebende Minderjährige erbracht wurden.

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SKOS-RL, Kapitel E.2.5 Erläuterungen a 

Alleinerziehende

SKOS-RL, Kapitel E.5

Verzicht oder Stundung