Rückerstattung durch Alleinerziehende
Die SKOS empfiehlt in Kapitel E.2.5 Erläuterungen a Skos (Rückerstattungspflichtige Personen), keine Rückerstattung für Minderjährige im Haushalt von Alleinerziehenden zu vollziehen. Diese Regelung ist anwendbar, wenn es die kantonalen Rechtsgrundlagen so vorsehen.