Unterstützung von Ausländer/-innen
In den allgemeinen Bestimmungen bis Art. 11 ZUG und ab Art. 20 ZUG sind die Regelungen für für Ausländerinnen und Ausländer festgelegt. Sie sind in den folgenden Kapiteln erklärt.
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Örtliche Zuständigkeit in der Sozialhilfe
Zuständigkeitskonflikte im interkantonalen Bereich
Unterstützung von Personen aus dem EU/EFTA-Raum
Unterstützung von Personen des Asyl- und Flüchtlingsbereichs
Unterstützung ausländischer Personen aus Drittstaaten
Ab welchem Zeitpunkt besteht Anspruch auf Unterstützung?
Wer zahlt, wenn Durchreisende die Schweiz nicht mehr verlassen?
Hilfe in Notlagen
SKOS-RL, Kapitel C.2 Erläuterungen e
Örtliche Zuständigkeit