Unterstützung von Ausländer/-innen
In den allgemeinen Bestimmungen bis Art. 11 ZUG und ab Art. 20 ZUG sind die Regelungen für für Ausländerinnen und Ausländer festgelegt. Sie sind in den folgenden Kapiteln erklärt.
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Rechtliches (Bundesgerichtsentscheide)
→ Örtliche Zuständigkeit in der Sozialhilfe
→ Zuständigkeitskonflikte in der Sozialhilfe
→ Beginn des Anspruchs auf Unterstützung
→ Hilfe in Notlagen
SKOS-RL, Kapitel C.2 Erläuterungen e
→ Örtliche Zuständigkeit