Unterstützung von Ausländer/-innen

In den allgemeinen Bestimmungen bis Art. 11 ZUG und ab Art. 20 ZUG sind die Regelungen für für Ausländerinnen und Ausländer festgelegt. Sie sind in den folgenden Kapiteln erklärt.

URLs

URLs

ZUG (Gesetz)

SKOS-Merkblatt

Örtliche Zuständigkeit in der Sozialhilfe

SKOS-Merkblatt

Zuständigkeitskonflikte im interkantonalen Bereich

SKOS-Merkblatt 

Unterstützung von Personen aus dem EU/EFTA-Raum

SKOS-Merkblatt  

Unterstützung von Personen des Asyl- und Flüchtlingsbereichs

SKOS-Merkblatt 

Unterstützung ausländischer Personen aus Drittstaaten

SKOS-Praxisbeispiel

Ab welchem Zeitpunkt besteht Anspruch auf Unterstützung?

SKOS-Praxisbeispiel

Wer zahlt, wenn Durchreisende die Schweiz nicht mehr verlassen?

SKOS-RL, Kapitel A.5

Hilfe in Notlagen

SKOS-RL, Kapitel C.2 Erläuterungen e 

Örtliche Zuständigkeit