Einzelperson ab ihrem 25. Geburtstag in einer Wohnung

Für eine Einzelperson ab ihrem 25. Geburtstag in einer eigenen Wohnung gilt der Ansatz für einen Einpersonenhaushalt.

Unterstützten Personen kann das Merkblatt «Wohnen und Sozialhilfebezug» abgegeben werden.

Wohnungssuchende erhalten das Formular für den Nachweis der Wohnungssuchbemühungen. 

Für den Bereich Wohnen und Wohnungssuche sind Textbausteine in einem separaten Kapitel abgelegt.

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SKOS-RL, Kapitel C.4.1 

Wohn- und Nebenkosten im Allgemeinen