Finanzielle Ansprüche gegenüber Dritten
Finanzielle Ansprüche gegenüber Dritten sind geltend zu machen. Grund dafür ist das Subsidiaritätsprinzip.
Die finanziellen Ansprüche ergeben sich aus der ehelichen Unterhaltspflicht, der Unterhaltspflicht bei eingetragenen Partnerschaften, der elterlichen Unterhaltspflicht (Elternbeitrag), der familienrechtlichen Unterstützungspflicht (Verwandtenunterstützung), der Pflicht zur Unterstützung im stabilen Konkubinat (Konkubinatsbeitrag) und der Pflicht zur Entschädigung für die Haushaltsführung in Wohn- und Lebensgemeinschaften.
Alle Ansprüche sind in getrennten Kapiteln erklärt.
| Ansprüche | Kapitel |
|---|---|
| Eheliche Unterhaltspflicht | Ehe und eingetragene Partnerschaften (ZGB) |
| Elterliche Unterhaltspflicht | |
| Verwandtenunterstützungspflicht | |
| Entschädigung für die Haushaltsführung | Entschädigung für die Haushaltsführung |
| Konkubinatsbeitrag | Konkubinatsbeitrag in stabilen Konkubinaten |