Finanzielle Ansprüche gegenüber Dritten

Finanzielle Ansprüche gegenüber Dritten sind geltend zu machen. Grund dafür ist das Subsidiaritätsprinzip. 

Die finanziellen Ansprüche ergeben sich aus der ehelichen Unterhaltspflicht, der Unterhaltspflicht bei eingetragenen Partnerschaften, der elterlichen Unterhaltspflicht (Elternbeitrag), der familienrechtlichen Unterstützungspflicht (Verwandtenunterstützung), der Pflicht zur Unterstützung im stabilen Konkubinat (Konkubinatsbeitrag) und der Pflicht zur Entschädigung für die Haushaltsführung in Wohn- und Lebensgemeinschaften. 

Alle Ansprüche sind in getrennten Kapiteln erklärt.

AnsprücheKapitel
Eheliche UnterhaltspflichtEhe und eingetragene Partnerschaften (ZGB)
Elterliche Unterhaltspflicht

Familie (ZGB), Familie

Elternbeitrag

Verwandtenunterstützungspflicht

Verwandte (ZGB)

Verwandtenunterstützung

Entschädigung für die HaushaltsführungEntschädigung für die Haushaltsführung
KonkubinatsbeitragKonkubinatsbeitrag in stabilen Konkubinaten