Vorgehen bei Prüfung eines Kontoauszugs

Kontoauszüge werden üblicherweise auf Einnahmen geprüft. Die Analyse der Ausgaben ist jedoch ebenso sorgfältig durchzuführen, da sie Hinweise für den Sozialhilfebezug enthalten kann. 

Gutschriften: Unterstützten Personen ist mitzuteilen, dass TWINT-Gutschriften und andere grundsätzlich als Einnahmen bewertet werden. Unterstützet Personen haben zu beweisen, dass der Betrag nicht für den Lebensunterhalt verwendet werden kann.

Da TWINT-Transaktionen nicht immer eindeutig erkennbar sind, kann verlangt werden, diese zu unterlassen oder durch geeignete Belege transparent zu machen. 

Bei TWINT-Überweisungen ist zu prüfen, ob der Zweck nachvollziehbar ist und ob eine unterstützte Person einen Betrag an einen Adressaten überweist und diesen zeitnah in gleicher Höhe zurückerhält. In solchen Fällen ist der Betrag nicht verfügbar. 

Bei Gutschriften der Krankenkasse ist zu prüfen, ob damit eine Arztrechnung bezahlt wurde. Gelingt dies nicht, ist die Einnahme dem Lebensunterhalt anzurechnen und allenfalls eine Direktzahlung der Gesundheitskosten durch das Sozialhilfeorgan zu prüfen. Wurde die Gutschrift zweckgebunden verwendet, ist der Betrag ebenfalls nicht verfügbar. 

Belastungen: Zu prüfen ist, wo eine Person ihr Geld bezieht und ausgibt, da sich daraus Hinweise auf ihren Aufenthaltsort ergeben können. Ebenso sind die Zahlungsempfänger zu kontrollieren. Werden Sozialhilfeleistungen teilweise an Personen überwiesen, für deren Lebensunterhalt sie nicht bestimmt sind, z. B. Familienangehörige im Ausland oder Gläubiger, ist die betroffene Person zunächst zu ermahnen, die Leistungen ausschliesslich für den eigenen Lebensunterhalt zu verwenden.

Auch unregelmässige Ausgaben sind zu berücksichtigen, etwa für Steuern, Bankschliessfächer, Versicherungen, Benzin oder Hypotheken. 

Bei Überweisungen auf andere Konten ist zu prüfen, wem diese gehören. Es kommt vor, dass nicht alle Konten offengelegt werden; vgl. Kapitel Vorgehen bei Verdacht auf nicht deklarierte Konten.