Wegzug innerhalb der Schweiz

Personen, die innerhalb der Schweiz umziehen und am neuen Wohnort wirtschaftliche Hilfe beantragen, erhalten Übergangshilfe gemäss den kantonalen Rechtsgrundlagen; vgl. Kapitel Übergangsmonat (Zehrmonat).

Wird Übergangshilfe bezahlt, ist die materielle Hilfe für gewöhnlich für einen Monat zu gewährleisten, je nach Monat 28, 30 oder 31 Tage. 

Kosten im Zusammenhang mit einem Umzug werden in der Regel von der Wegzugsgemeinde vergütet; vgl. Kapitel Umzug, Kosten für Transport, Reinigung, Entsorgung, Umzug, weitere Kosten, und Mobilar, Einlagerung.