Einkommensfreibetrag (EFB)

Der Einkommensfreibetrag (EFB) kommt einer Zulage gleich, die einer erwerbstätigen Person für ihren Einsatz gewährt wird. Für Jugendliche und junge Erwachsene in Ausbildung wird in der Regel eine Integrationszulage (IZU) gewährt. Es gibt jedoch Kantone und Gemeinden, die einen EFB vorsehen. 

In einigen Gemeinden wird Selbständigerwerbenden eine IZU anstelle eines EFB ausbezahlt. Weil Selbständigerwerbende mit Überbrückungshilfe unterstützt werden und die Zulage bei Einbezug eines Bedarfsbudgets bei Ein- und Austritt in vielen Gemeinden eine Rolle spielt, soll eine zu hohe Zulage die Sozialhilfeabhängigkeit weder ermöglichen noch verlängern. 

In den SKOS-RL ist empfohlen, für den EFB eine Pauschale zwischen 400 und 700 Franken festzulegen, am besten in Abhängigkeit von Beschäftigungsgrad und/oder Lohnhöhe.

Der EFB gehört zu den situationsbedingten Leistungen (SIL), ist aber in Kapitel D.2 SKOS erklärt.

Beim EFB wird vom Grundsatz abgewichen, dass situationsbedingte Leistungen (SIL) vorgängig zu beantragen sind. Er wird berechnet und ausbezahlt, wenn die Voraussetzungen für einen Bezug erfüllt sind. Ein Anspruch endet, wenn die Voraussetzungen enden. Weil er nach Arbeitspensum ausbezahlt wird, haben unterstützte Personen Angaben zu den geleisteten Arbeitspensen vorzulegen. Ein EFB wird daher in der Regel nicht vorschussweise ausbezahlt, sondern nach Vorlage der geleisteten Arbeitsstunden. Es gibt Gemeinden, die nach Vorlage sofort eine Auszahlung machen, andere bezahlen die Zulage mit der nächsten Monatsauszahlung aus.

Sowohl der EFB als auch die IZU sind personenbezogene Leistungen und können kumuliert werden. In einem Haushalt mit mehreren unterstützten Personen können daher mehrere Personen Zulagen erhalten. Damit die Gleichstellung von unterstützten und nicht unterstützten Haushalten gewährleistet bleibt, kann für Zulagen in einem Mehrpersonenhaushalt eine Obergrenze festgelegt werden. Nach SKOS-RL beträgt sie 850 Franken pro Monat. 

EFB: Pauschale für Erwerbseinkommen (= Arbeit im regulären Arbeitsmarkt; 400 bis 700 Franken pro Person und Monat

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SKOS-Praxisbeispiel 

Gibts den Einkommensfreibetrag auch bei Krankheit oder Unfall?

SKOS-RL, Kapitel D.2 

Einkommensfreibetrag (EFB)