Art. 1 bis 3 ASG Gegenstand, Zweck und Bedeutung

Das Auslandschweizergesetz regelt unter anderem den konsularischen Schutz, die Rechte und Pflichten sowie die Verbindung der Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer zur Schweiz.

Auslandschweizer haben in der Schweiz keinen Wohnsitz und sind im Auslandschweizerregister eingetragen; zum Verfahren vgl. Kapitel ASG Auslandschweizergesetz.