Schulden bei Aufnahme in Unterstützung

Kann durch das Begleichen von Schulden eine konkrete Notlage abgewendet werden, kann eine Schuldentilgung zielführend sein. Eine Schuldenlast soll den Zielen der Sozialhilfe nicht im Wege stehen. In den meisten Fällen betreffen die Schuldübernahmen offene Mietzinse oder Rechnungen im Bereich Gesundheit. 

Zunächst ist daher zu prüfen, ob die Schuldenübernahme den Zielen der Sozialhilfe dient.

Die Rückzahlung ist mit Schuldanerkennung und Rückzahlungsverpflichtung sicherzustellen. Verweigert die unterstützte Person die Unterzeichnung einer Rückerstattungsverpflichtung oder die Rückforderungspflicht ist mit Entscheid (Verfügung/Beschluss) zu eröffnen.

Zur Vermeidung weiterer Schulden sind Abtretungen, Direktzahlungen und Schuldenberatung zu prüfen.

Die Übernahme von unbezahlten Wohnkosten bei Aufnahme sind in separaten Kapiteln erklärt. 

Ab welchem Zeitpunkt offene Rechnungen als Schuld zu bearbeiten sind, ist im Kapitel Fristen für die Bezahlung von (Leistungsab-)Rechnungen erklärt.