Umzug, weitere Kosten

Kosten, die ohne Einverständnis der unterstützten Person von der Vermieterschaft vorausbezahlt und der Mieterschaft in Rechnung gestellt werden, beispielsweise für Elektroinstallationen, Schloss- und Schlüsselersatz sowie Türschilder, sind für gewöhnlich nicht von der Mieterschaft zu bezahlen. Fallen Kosten dennoch an, sind sie mit der Pauschale für den Grundbedarf (GBL) zu bezahlen; vgl. Kapitel SKOS-Warenkorb. Sie gehören zum Unterhalt einer Wohnung.

Fallen nebst Mobiliar, Einlagerung von Mobiliar, Transport, Reinigung und Entsorgung weitere Kosten im Zusammenhang mit einem Umzug an, sind sie als weitere situationbedingte Leistungen zu prüfen.

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SKOS-RL, Kapitel C.6.8 Abs. 1

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