Zusatzversicherungen (auch KKTG)
In der Krankenversicherung sind die Zusatzversicherungen mit «VVG» erkennbar gemacht. VVG ist die Abkürzung für das Bundesgesetz über den Versicherungsvertrag (VVG). Es regelt die Zusatzversicherungen zur Grundversicherung.
Ob eine Zusatzversicherung sinnvoll ist, hängt von den individuellen Lebensumständen und Bedürfnissen ab. Sie kann zusätzliche Leistungen wie alternative Behandlungen, Kuren, Zahnsanierungen, Rettungskosten oder präventive Massnahmen abdecken.
Zusatzversicherungen gehören nicht zur medizinischen Grundversorgung. Prämien werden in der Sozialhilfe nur in Ausnahmefällen übernommen und gelten als situationsbedingte Leistungen (SIL).
In vielen Kantonen wird die Zahnversicherung für Kinder übernommen.
Eine Kostenübernahme ist möglich, wenn Leistungen der Zusatzversicherung die Prämienkosten übersteigen.
Zusatzversicherungen haben eigene Kündigungsfristen, die je nach Anbieter unterschiedlich sind. Versicherte müssen diese bei ihrer Krankenkasse erfragen.
Bei Nichtzahlung der Prämien kann die Krankenversicherung den Vertrag kündigen. Wird die Prämie direkt bezahlt und ist sie von der Sozialhilfe nicht anerkannt, ergeht eine Verrechnung mit der wirtschaftlichen Hilfe. Zur Vermeidung einer Verrechnung können Sozialämter verlangen, dass Grund- und Zusatzversicherung separat abgerechnet werden.